Im Strafrecht gibt es keine gleichen oder ohne weiteres vergleichbare Fälle, die es erlauben, eine sichere Voraussage der Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte zu ermöglichen. Jedoch ist es mir aufgrund der über 20jährigen Erfahrungen mit der Justiz möglich, Prognosen abzugeben.
Dies ist kein Problem. Gerne übernehmen wir Ihren Fall nach Beiordnung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich telefonisch.
Besonders im Strafrecht sollten Sie vor oder sofort nach dem Kontakt mit der Polizei oder sonstigen Strafverfolgungsbehörden Kontakt mit meiner Kanzlei aufnehmen.
Mit Kompetenz und Erfahrung kämpfe ich für Sie, bis ich das bestmögliche Ergebnis erreicht habe. Informieren Sie sich vorab kostenlos und unverbindlich telefonisch.
Für das „Handbuch der strafrechtlichen Nachsorge“ (Burhoff/Kotz)habe ich einen Beitrag, der die Gebiete des Strafrechts und Verkehrsrechts betrifft, verfasst.