Ihre Rechtshilfe im Strafverfahren
in Augsburg und Stuttgart


Im Strafrecht gibt es keine gleichen oder ohne weiteres vergleichbare Fälle, die es erlauben, eine sichere Voraussage der Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte zu ermöglichen. Jedoch ist es mir aufgrund von fast 30 Jahren Erfahrungen mit der Justiz möglich, Prognosen abzugeben.


Möglich ist auch die Übernahme Ihres Falls als Pflichtverteidigung in Augsburg und Stuttgart und Umgebung.


Besonders im Strafrecht sollten Sie vor oder sofort nach dem Kontakt mit der Polizei oder sonstigen Strafverfolgungsbehörden Kontakt mit uns aufnehmen.


Mit Kompetenz und Erfahrung kämpfe ich für Sie, bis ich das bestmögliche Ergebnis erreicht habe. Informieren Sie sich vorab kostenlos und unverbindlich telefonisch.


Für das „Handbuch der strafrechtlichen Nachsorge“ (Burhoff/Kotz)habe ich einen Beitrag, der die Gebiete des Strafrechts und Verkehrsrechts betrifft, verfasst.





Christian Steffgen ist Ihr Rechtsanwalt für strafrechtliche Verteidigung in Stuttgart und Augsburg.