Rechtliche Unterstützung für Patienten der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik 


Für Untergebrachte und Patienten der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik stehen wir Ihnen als Verteidiger oder Rechtsbeistand als Opfer zur Verfügung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen kennt in Augsburg Ärzte und Therapeuten des Sozialdienstes, der Ergotherapie, Arbeitstherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie, Sporttherapie sowie der Seelsorge persönlich. Soweit erforderlich, sucht er die Patienten persönlich auf.


Wir informieren Sie selbstverständlich auch darüber, unter welchen Voraussetzungen Ihnen ein Anwalt beigeordnet wird.


Gemäß § 143 StPO liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, wenn 1. zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet oder dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird, der Betroffene nach den §§ 115, 115a, 128 Absatz 1 oder § 129 einem Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung vorzuführen ist, der Beschuldigte sich auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befindet, zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten, wenn seine Unterbringung nach § 81 infrage kommt, wenn zu erwarten ist, dass ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird, wenn dem Verletzten nach den §§ 397a und 406h Absatz 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, wenn bei einer richterlichen Vernehmung die Mitwirkung eines Verteidigers aufgrund der Bedeutung der Vernehmung zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten geboten erscheint oder ein seh-, hör- oder sprachbehinderter Be­schuld­igter die Bestellung beantragt.


Auch in anderen Fällen ist eine Beiordnung möglich. Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt gemäß  § 140 Abs. 2 StPO auch vor, wenn wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.


Wir beraten Sie auch über die Möglichkeiten der Finanzierung eines Opferbeistands über Opferschutzorganisationen wie den Weißen Ring.

Wir unterstützen Ihnen rechtlich Patienten in die Psychiatrie, Therapie oder Missbrauch.