Fachanwalt für Verkehrsrecht


Rechtsanwälte können Fachanwalt für Verkehrsrecht werden, wenn sie entsprechende fachliche Kenntnisse nach § 14d der Fachanwaltsordnung (FAO)  und eine nach § 5 Abs. 1 lit.k FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen können. 


Bearbeitet werden müssen 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei Bereiche der nachfolgenden von 1. bis 4. genannten Bereiche beziehen, davon in jedem dieser Bereiche mindestens 5 Fälle.




Anwaltskanzlei Steffgen: Experten für Verkehrsrecht und Unfallrecht in Stuttgart und Augsburg.




Nach § 14 d der Fachanwaltsordnung (FAO) sind besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht in folgenden Bereichen nachzuweisen: