Opferrecht - Die Kanzlei Steffgen steht an Ihrer Seite

Durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) wurden mit Wirkung vom 1. September 2013  neben anderen Verbesserungen die Regelung über die kostenlose Beiordnung eines Opferanwalts (§ 397a StPO) etwas erweitert und ein Recht des Opferzeugen, sich zu den Tatfolgen zu äußern, ausdrücklich anerkannt (§ 69 Abs. 2 StPO).


Auch wurden die Bestimmungen über die richterliche Videovernehmung erweitert, um Opferzeugen eine Vernehmung in der Hauptverhandlung möglichst zu ersparen (§ 58 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StPO). (Quelle:  www.weisser-ring.de)



Recht auf Schadensersatz und Entschädigung - Adhäsionsverfahren

Sie können Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bereits innerhalb des Strafverfahrens im Adhäsionsverfahren geltend machen.

Opferrecht - Die Kanzlei Steffgen in Augsburg und Stuttgart steht an Ihrer Seite



Nebenklage

Sind Sie Opfer einer Straftat, können Sie sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen.

Der Nebenkläger verfügt über bestimmte Rechte, beispielsweise die ständige Anwesen­heit in der Hauptverhandlung sowie das Recht, Zeugen und den Angeklagten zu befragen. Diese Rechte können auch wir als Opferanwalt, z.B. Nebenklagevertreter für Sie ausüben, soweit Sie dies wünschen.


Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine Ersteinschätzung.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch darüber, wie Sie über eine Rechtsschutzversicherung, die Staatskasse, Prozesskostenhilfe und Opferverbände eine Kostenübernahme des Verfahrens erhalten.