Motorradunfälle verursachen bei den Fahrern oder Beifahrern oft erhebliche Verletzungen. Daher ist es wichtig, einen in Personenschadens recht erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren. Idealerweise ist dieser selbst Motorradfahrer oder verfügt – wie Rechtsanwalt Steffgen seit 2001 über einen Motorradführerschein und Erfahrungen im Motorradfahren. Grundsätzlich gilt § 7 StVG, demzufolge Motorradfahrer als Fahrzeughalter. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass von einem Motorrad grundsätzlich keine erhöhte Betriebsgefahr ausgeht, soweit die grundsätzlich höhere Instabilität des zweirädrigen Gefährts nachweislich mitursächlich war (BGH, Urteil vom 1.12.2009 VI ZR 221/08).
Arbeitslohn (inklusive Urlaubsgeld und Sonderzahlungen), Nebeneinkünfte (zum Beispiel studentische Nebenjobs), Arbeitslosengeld/-hilfe, der Gewinn eines Selbstständigen, Verlust von Einsparungen, Gewinnbeteiligung des Gesellschafters, versicherungsrechtliche Nachteile, Karriereknick und Fortkommensschaden sowie Steuernachteile können betroffen sein. Der Geschädigte trägt nach allgemeinen Regeln die Beweislast für haftungsbegründende Tatsachen. Zwar bestehen Beweiserleichterungen (§ 252 BGB, § 287 ZPO). Damit das Gericht sich nicht auf die Unsicherheit möglicher Prognosen zum Nachteil des Unfallgeschädigten bezieht, ist die Vertretung durch einen spezialisierten Anwalt dringend zu empfehlen.
Auch für einen Alleinstehenden können Ansprüche auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens bestehen, wenn dieser unfallbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Haushalt im bisherigen Umfang weiterzuführen. Juristisch spricht man hierbei von vermehrten Bedürfnissen. Insbesondere die fiktive Berechnung des Haushaltsführungsschadens (das ist der Fall, wenn eine Ersatzkraft gerade nicht angestellt wird) wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (BGH VersR 2009,515 (VI ZR 183/08).
Heilbehandlungskosten dies sind alle Maßnahmen, die vom Standpunkt eines selbstständigen Menschen medizinisch zweckmäßig und geboten sind. Nach einem Unfall mit Dauerschäden kann ein Umbau des Hauses, Autos oder weitere Maßnahmen wie die Anschaffung eines Rollstuhls erforderlich sein.
Hinsichtlich des Schmerzensgeldes ist die Zahlung einer Rente zu prüfen. Probleme können sich auch bei der Geltendmachung von (psychischen) Schockschäden für Unfallopfer, Helfer und Betreuer ergeben.
Auch wenn der Betroffene bald stirbt, können Schmerzensgeldansprüche durch Todesangst und / oder der Kenntnis einer deutlich verkürzten Lebenserwartung einen Schmerz Geldanspruch begründen oder deutlich erhöhen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seiner Scheidung von 12.5.1998 Stellung bezogen (BGH NJW 1998,2741).