Moderne Fahrzeuge sind zunehmend von komplexen Elektroniksystemen abhängig. Diese Systeme bereiten oft erhebliche Probleme. Wenn Sie von Softwarefehlern oder Ausfällen in Infotainment- oder Assistenzsystemen betroffen sind, stehen Ihnen als Käufer rechtliche Möglichkeiten offen. Unsere Kanzlei ist auf solche Fälle spezialisiert und unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
1. Elektronikprobleme im Neuwagen: Ein Risiko, das Sie kennen sollten
2. Ihr Recht bei Mängeln: Wann Sie den Neuwagen zurückgeben können
3. Warum Infotainmentsysteme in Neuwagen oft enttäuschen
4. Wenn Assistenzsysteme zur Gefahr werden
5. Erfolglos nachgebessert? So setzen Sie Ihr Rücktrittsrecht durch
6. Kontakt und Beratung
Elektronikprobleme sind bei vielen Neufahrzeugen weit verbreitet. Laut dem DAT-Report 2024 haben 23 Prozent der Halter von maximal 3 Jahre alten Fahrzeugen Probleme mit Infotainment-, Konnektivitäts- oder Assistenzsystemen gemeldet. Diese Probleme können die Nutzung des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigen und sogar zu Sicherheitsrisiken führen.
Wenn ein Neufahrzeug Elektronikprobleme aufweist, gilt dies als Mangel. Laut § 323 Abs. 5 S.2 BGB ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich, wenn der Mangel erheblich ist. Ein erheblicher Mangel liegt vor, wenn die Kosten zur Mängelbeseitigung 5% des Kaufpreises überschreiten, wie der Bundesgerichtshof 2014 entschieden hat. Beispielsweise wäre bei einem Fahrzeugpreis von 50.000 € ein Mangel ab 2.500 € als erheblich anzusehen.
Infotainmentsysteme in Neufahrzeugen sorgen immer wieder für Frustration bei den Besitzern. Probleme wie einfrierende Bildschirme, flimmernde Monitore oder völlig ausfallende Systeme sind keine Seltenheit. Besonders betroffen sind Fahrzeuge des VW-Konzerns, bei denen der „Modulare Infotainment-Baukasten“ (MIB) immer wieder versagt. Diese Probleme können nicht nur den Fahrkomfort beeinträchtigen, sondern auch sicherheitsrelevant sein, wenn etwa die Navigation ausfällt.
Assistenzsysteme wie der Notbremsassistent, Spurhalteassistent oder die Verkehrszeichenerkennung sind wichtige Sicherheitsfunktionen. Doch auch hier treten vermehrt Ausfälle und Fehlfunktionen auf. So berichten Kunden von real nicht bestehenden Tempolimits, unerwarteten Bremsmanövern und gefährlichen Lenkmanövern durch fehlerhafte Assistenzsysteme.
Seit dem 7. Juli 2024 sind solche Systeme in Neufahrzeugen verpflichtend. Dies könnte die Problematik weiter verschärfen.
Wenn Elektronikprobleme an Ihrem Fahrzeug nicht behoben werden, haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Seit der Reform des Schuldrechts von 2022 müssen Kunden nun nur noch eine einmalige Nachbesserung fordern. Bleibt diese erfolglos, können Sie den Rücktritt erklären und das Fahrzeug zurückgeben. Dies gilt sowohl für Kaufverträge als auch für Leasingverträge. Der Kaufpreis wird in der Regel abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.